Allgemeine Geschäftsbedingungen jadedruck.de
I. Geltungsbereich/Vertragsabschluss
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit jadedruck.de, im folgenden Auftragnehmer genannt. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung.
II. Vertragsabschluss
1. Mit dem Absenden einer Bestellung des Auftraggebers an den Auftragnehmer gibt dieser ein Angebot zur Ausführung dieser Bestellung ab. Mit Zugang der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers beim Auftraggeber kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Gibt der Auftraggeber eine von seiner Anschrift abweichende Liefer- und/oder Rechnungsanschrift an, so kommt der Vertrag gleichwohl nur mit ihm zustande. Ein Vertrag mit einem Dritten kommt nur zustande, wenn dieser Dritte seinen Eintritt in den Vertrag ausdrücklich und rechtsverbindlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt.
III. Preise
1. Die im Online-Kalkulator oder dem PDF-Angebot des Auftragnehmer genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Tage nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise und enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise von gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, sofern nicht im Angebot ausdrücklich etwas anderes genannt ist. Die Preise gelten für die Zahlungsarten Vorkasse, Bankeinzug (ELV) und Rechnung. Zusätzliche Kosten können für andere Zahlungsarten berechnet werden. Im Falle eines Kalkulationsirrtums behält sich der Auftragnehmers das Recht vor, vom Angebot zurückzutreten.
2. Nachträgliche Auftragsänderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet.
IV. Zahlung
1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Auftraggeber bei Vertragsschluss von bestimmten Zahlungsarten auszuschließen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung oder Teillieferung ausgestellt.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
3. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer die Weiterarbeit an der Bestellung sofort einstellen.
4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
V. Lieferung
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person oder Firma übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen den Auftraggeber erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung seitens des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen ausder Geschäftsverbindung zu.
5. Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4139812) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG.
VI. Daten
Die Druckdaten müssen in der vom Auftragnehmer verlangten Art und Weise angelegt sein. Dies ist im Internet auf der Internetseite von jadedruck.de beschrieben. Wird vom Kunden von diesen Vorgaben bei der Datenerzeugung abgewichen, so haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Fehler. Gegen einen Aufpreis von EUR 10,- prüft der Auftragnehmer die gelieferten Daten auf Druckbarkeit; über evtl. Mängel wird der Auftraggeber informiert. Er hat dann die Möglichkeit, fehlerfreie Daten zu liefern, die erneut geprüft werden oder fehlerfreie Daten vom Auftragnehmer, sofern technisch möglich, herstellen zu lassen oder die fehlerbehafteten Daten zum Druck freizugeben. Die Kosten für eine druckrichtige Aufbereitung der Daten werden jeweils vorab mitgeteilt. Dem Auftraggeber ist ausdrücklich bekannt, das ausschließlich Daten im CMYK-Farbraum eine verlässliche Druckwiedergabe ermöglichen. Zur Überprüfung der Druckdaten bietet der Auftragnehmer für EUR 25,- ein nicht farbverbindliches Formproof an, der das spätere Druckergebnis hinsichtlich Separation und Stand simuliert wiedergibt, nicht aber hinsichtlich Bedruckstoff (Papier). Dieser Andruckproof muss vom Auftraggeber schriftlich freigegeben werden.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers dessen Eigentum.
2. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung seitens des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
VIII. Beanstandungen/Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung /Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich/per E-mail anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digitalproofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Dem Auftragnehmer wird jeweils eine Kopie der Originaldaten überlassen, der Auftraggeber behält das Original. Eine Haftung für Datenverlust durch den Auftragnehmer ist damit ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. Für vom Auftraggeber überlassene Datenträger mit geringem Materialwert (CDs, DVDs, Disketten etc.) besteht keine Aufbewahrungs- und Rückgabepflicht seitens des Auftragnehmers.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
IX. Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
X. Verjährung
1. Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VIII. und IX.) verjähren in einem Jahr beginnend mit der (Ab-) Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
XI. Datenschutz
1. Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden beim Auftragnehmer in elektronischer Form gespeichert. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte - insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen - weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen dem Auftragnehmer dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für den Auftragnehmer mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind. Der Auftragnehmer löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages beim Auftragnehmer statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.
XII. Handelsbrauch
1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
XIII. Gewerbliche Schutzrechte /Urheberrecht
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform
- bei Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß § 312c Abs 2. BGB in Verbindung mit § 1 Abs.1, 2 und 4 BGB-InfoV.
- bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß § 312c Abs 2. BGB in Verbindung mit § 1 Abs.1, 2 und 4 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH
jadedruck.de
Postfach 1265
26352 Wilhelmshaven
Parkstraße 8
26382 Wilhelmshaven
E-Mail: info@jadedruck.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung (z. B. speziell nach Ihren Wünschen gestaltete Anzeige oder Waren mit persönlicher Note, etc.) erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ende der Widerrufsbelehrung

